Die ePrivacy-Richtlinie stammt aus dem Jahr 2002 und ist in einzelnen Teilen im Telemediengesetz (TMG) zu finden. Die Richtlinie ist nicht auf dem aktuellsten Stand der heutigen Technologien. Deshalb ist die neue ePrivacy-Verordnung längst überfällig. Zudem ersetzt sie auch die Cookie-Richtlinie von 2009.
Die neue ePrivacy-Verordnung tritt vermutlich 2020 in Kraft. Ursprünglich sollte Sie parallel zur DSGVO bereits am 25. Mai 2018 Anwendung finden. Die ePVO stellt eine sinnvolle und notwendige Ergänzung zur DSGVO dar.
Im Gegensatz zur DSGVO, die die personenbezogene Datenverarbeitung natürlicher Personen schützt, steht bei der ePrivacy-Verordnung insbesondere die Vertraulichkeit der digitalisierten Kommunikation im Fokus.