Jeder Betreiber einer Website, der Cookies einsetzt, benötigt neben den Hinweisen in der Datenschutzerklärung einen Consent-Banner. Primär stammt diese Handlungsaufforderung nicht aus dem Datenschutz, sondern aus der ePrivacy-Richtlinie.
Die ePrivacy-Richtline trat 2002 in Kraft. Die neue ePrivacy-Verordnung soll bis Ende 2021 in Kraft treten – noch ist Zeit für rechtzeitiges handeln! – und setzt den Fokus auf die Vertraulichkeit der digitalisierten Kommunikation. Die neue Verordnung betrifft Ihren Webauftritt und wird Ihr Online-Marketing enorm verändern.
Auch bei der ePVO drohen Ihnen bei Nichteinhaltung Bußgelder.